Niedersächsisches Ehrenzeichen für langjährige Dienste im Feuerlöschwesen
Gemäß RdErl. vom 26.11.2004 können Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren für langjährige Dienste in der Freiwilligen Feuerwehr Feuerwehrehrenzeichen für 25-, 40- und 50-jährige Dienste verliehen werden.
Voraussetzungen für die Verleihung des 25-, 40- bzw. 50-jährigen Ehrenzeichen für langjährige Dienste im Feuerlöschwesen:
Ein Antrag auf Verleihung des Ehrenzeichen für langjährige Dienste im Feuerlöschwesen ist vom/von der Ortsbrandmeister(in) auszufüllen, danach über den/die Stadt- oder Gemeindebrandmeister(in) und den/der Abschnittsleiter(in) dem/der Kreisbrandmeister(in) zur Zustimmung vorzulegen. Der Landkreis Hildesheim fertigt ein Besitzzeugnis zum Tragen dieses Ehrenzeichens und sendet dieses mit einem Ehrenzeichen an die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung zur Aushändigung an das zu ehrende Feuerwehrmitglied.