Wenn Sie Waren aus dem Zollgebiet der Union in ein Drittland exportieren möchten, müssen Sie dies unter bestimmten Voraussetzungen vorher über das "Automatisierte Tarif- und Lokale Zollabwicklungssystem" (ATLAS) anmelden. Ihre Anmeldung wird automatisiert entgegengenommen und unter einer sendungsbezogenen Referenznummer (Master Reference Number, MRN) gespeichert. Mit der Annahme der (Wieder-)Ausfuhranmeldung wird Ihnen die MRN bekannt gegeben. Zusätzlich bekommen Sie bei Überlassung der Ware in das (Wieder-)Ausfuhrverfahren ein Ausfuhrbegleitdokument (ABD), auf dem unter anderem die MRN vermerkt ist.
Mit der Internet-Statusauskunft können Sie allgemeine Informationen zu (Wieder-)Ausfuhrvorgängen online abrufen. Um Ihre Berechtigung nachzuweisen, müssen Sie sich mit
identifizieren.
Mit der "MRN-Statusauskunft" des Zolles können Sie online Informationen zu Ihren (Wieder-)Ausfuhranmeldungen abrufen.
Um die Internet-Statusauskunft online abzurufen, gehen Sie folgendermaßen vor:
Sie müssen Wirtschaftsbeteiligte beziehungsweise Wirtschaftsbeteiligter im Sinne des Zollrechts sein. Das heißt, Sie sind im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit mit Tätigkeiten befasst, die unter das Zollrecht fallen.
Keine
Keine
Keine
Formulare: keine
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein