Beschädigte oder unleserlich gewordene Kennzeichenschilder müssen unverzüglich ersetzt werden.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Weitere Informationen über die Öffnungszeiten und die Möglichkeiten zur Terminvereinbarung in Ihrer Zulassungsstelle erhalten Sie hier:
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
AG Kommunenredaktion
Der Antrag ist im Regelfall formlos persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen.