Alters- und Ehejubiläen Hierunter sind Ehrungen von Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Hildesheim anläßlich 100-jähriger Geburtstage, Goldener Hochzeiten u.ä. zu fassen. Auf Antrag der jeweiligen kreisangehö-rigen Stadt, Gemeinde oder Samtgemeinde werden seitens des Landkreises entsprechende Eh-rungsurkunden ausgestellt, in denen die Glückwünsche des Landkreises Hildesheim und die Glückwünsche des Landes Niedersachsen übermittelt werden.
Orts- und Vereinsjubiläen Auf Antrag oder Einladungen durch Dritte (Bürgermeister, Ortsbeauftragte, Vereinsvorsitzende etc), nehmen Vertreter des Landkreises Hildesheim an a) 25-, 50-, 75-, 100-jährigen usw. Jubiläen der Vereine, Verbände und Feuerwehren im Kreisgebiet sowie b) 700-, 725-, 750-, 775-, 800-jährigen Heimatfesten der kreisangehörigen Gemeinden teil.
Ehrenpatenschaften des Bundespräsidenten zur Geburt des siebten Kindes Nach Informationen durch die kreisangehörigen Kommunen wird diesen ein entsprechender Vordruck zur Beantragung der o.g. Ehrenpatenschaft beim Bundespräsidialamt übersandt.