Zu den Aufgaben der Kammern gehört es, Sachverständige zur Erstellung von Gutachten über gewerbliche Leistungen, Waren und Preise zu bestellen und zu vereidigen.
Die Tätigkeit des Sachverständigen ist beendet, wenn die öffentliche Bestellung erlischt. Das ist der Fall, wenn
Der Sachverständige hat nach Erlöschen der öffentlichen Bestellung der Kammer Bestellungsurkunde, Ausweis und Rundstempel zurückzugeben.
Wenden Sie sich an Ihre zuständige Kammer.
Die Kammer (HwK, IHK) macht das Erlöschen der Bestellung in ihrem Mitteilungsorgan (Zeitschrift, Newsletter usw.) bekannt. Weitergehende Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Instituts für Sachverständigenwesen.