Bei Veränderungen im laufenden Wohngeldbezug besteht in folgenden Fällen eine Mitteilungspflicht:
Die Änderungen können zu einer Verringerung oder ggf. zu einem vollständigen Wegfall des Wohngelds führen.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in dem/der die Antrag stellende Person ihren Wohnsitz hat.
Bei Fragen stehen ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:
Für Personen, deren Nachname mit den Buchstaben D und S beginnt
Frau Monika Dahlem
407 - Amt für Familie
Wohngeld
05121-309-2621
05121 309 95 2621
Monika.Dahlem@landkreishildesheim.de
Für Personen, deren Nachname mit den Buchstaben B, G, H, N, U und X - Z beginnt
407 - Amt für Familie
Wohngeld
Bischof-Janssen-Strasse 31
31134 Hildesheim
05121-309-2601
05121-309 95 2601
laura.helms@landkreishildesheim.de
Für Personen, deren Nachname mit den Buchstaben C, F, I, J, L, O, P, Q, R, V und W beginnt
Frau Marit Himstedt
407 - Amt für Familie
Wohngeld
Bischof‐Janssen‐Straße 31
DE-31134 Hildesheim
05121-309-2602
05121-309-952602
Marit.Himstedt@landkreishildesheim.de
Für Personen, deren Nachname mit den Buchstaben A, E, K, M und T beginnt
Frau Ulrike Wyciok
407 - Amt für Familie
Wohngeld
05121-309-2611
05121-309-952611
Ulrike.Wyciok@landkreishildesheim.de
Es fallen keine Gebühren an.
Die Veränderungen sind der zuständigen Stelle unverzüglich mitzuteilen.
Ausführliche Informationen stellt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zur Verfügung:
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung