Das Wohngeld wird nur auf Antrag von der zuständigen Stelle bewilligt.
Bei Fragen stehen ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:
Für Personen, deren Nachname mit den Buchstaben D und S beginnt
Frau Monika Dahlem
407 - Amt für Familie
Wohngeld
05121-309-2621
05121 309 95 2621
Monika.Dahlem@landkreishildesheim.de
Für Personen, deren Nachname mit den Buchstaben B, G, H, N, U und X - Z beginnt
407 - Amt für Familie
Wohngeld
Bischof-Janssen-Strasse 31
31134 Hildesheim
05121-309-2601
05121-309 95 2601
laura.helms@landkreishildesheim.de
Für Personen, deren Nachname mit den Buchstaben C, F, I, J, L, O, P, Q, R, V und W beginnt
Frau Marit Himstedt
407 - Amt für Familie
Wohngeld
Bischof‐Janssen‐Straße 31
DE-31134 Hildesheim
05121-309-2602
05121-309-952602
Marit.Himstedt@landkreishildesheim.de
Für Personen, deren Nachname mit den Buchstaben A, E, K, M und T beginnt
Frau Ulrike Wyciok
407 - Amt für Familie
Wohngeld
05121-309-2611
05121-309-952611
Ulrike.Wyciok@landkreishildesheim.de
Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch – Zweites Buch (SGB II) und Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (SGB XII), wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit stellt ausführliche Informationen zur Verfügung.
Es fallen keine Gebühren an.
Gezahlt wird bei positivem Bescheid ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.
Berichte über die Tätigkeit des Amtes 407 können Sie hier einsehen.
Hinweis:
Der Jahresbericht 2016 berichtet erstmalig über die Produkte des alten Fachdienstes 405 und 407.
Es werden die Produkte Beistandschaften, Unterhaltsvorschuss, Vormundschaften, Elterngeld, Wohngeld und Unterhaltssicherung beschrieben.
Kein Ergebnis gefunden.
Die folgenden Berichte beziehen sich auf den ehemaligen FD 405, der zum 01.01.2017 mit dem FD 407 zusammengeführt wurde.
Kein Ergebnis gefunden.
Zusätzlich steht Ihnen noch der Jahresbericht entsprechend eines Berichtes für ein wesenlichte Produkt
(Produkt Unterhaltsvorschuss, Amtsvormundschaften und Amtspflegschaften) als Information zur Verfügung.
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
In der Regel wird das Wohngeld für 12 Monate bewilligt.
Der Bewilligungszeitraum wird entsprechend verkürzt, wenn zu erwarten ist, dass sich die für die Leistung von Wohngeld maßgeblichen Verhältnisse vor Ablauf von 12 Monaten verändern.
Ein Weiterleistungsantrag ist frühestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes möglich. Der Bewilligungszeitraum kann dem aktuellen Bescheid entnommen werden.