Wohngeld Erhöhung
Nr. 99107023017003Weitergehende Informationen über Ihr Wohngeld
Bei Fragen zu Ihrem Wohngeldanspruch nehmen Sie bitte Kontakt mit der für Sie zuständigen Sachbearbeiterin auf.
Bei Fragen stehen ihnen folgende Mitarbeitende zur Verfügung:
Für Personen, deren Nachname mit den Buchstaben D und S beginnt
Frau Monika Dahlem
407 - Amt für Familie
Wohngeld
05121-309-2621
05121 309 95 2621
Monika.Dahlem@landkreishildesheim.de
Für Personen, deren Nachname mit den Buchstaben B, G, H, N, U und X - Z beginnt
Frau Laura Helms
407 - Amt für Familie
Wohngeld
Bischof-Janssen-Strasse 31
31134 Hildesheim
05121-309-2601
05121-309 95 2601
laura.helms@landkreishildesheim.de
Für Personen, deren Nachname mit den Buchstaben C, F, I, J, L, O, P, Q, R, V und W beginnt
Frau Marit Himstedt
407 - Amt für Familie
Wohngeld
Bischof‐Janssen‐Straße 31
DE-31134 Hildesheim
05121-309-2602
05121-309-952602
Marit.Himstedt@landkreishildesheim.de
Für Personen, deren Nachname mit den Buchstaben A, E, K, M und T beginnt
Frau Ulrike Wyciok
407 - Amt für Familie
Wohngeld
05121-309-2611
05121-309-952611
Ulrike.Wyciok@landkreishildesheim.de
Videoberatung
Darüber hinaus besteht hier die Möglichkeit einer Videoberatung. Sofern Sie diese wünschen, füllen Sie bitte das Formular aus. Sie erhalten in Kürze eine entsprechende Mail mit der Terminbestätigung des zuständigen Mitarbeitenden, sowie einen Link zum Starten der Videoberatung.
Eine Videoberatung ist hier nur während der allgemeinen Öffnungszeiten möglich.
Leistungsbeschreibung
Ein erhöhtes Wohngeld wird nur auf Antrag von der zuständigen Stelle bewilligt.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in dem/der die Antrag stellende Person ihren Wohnsitz hat.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefülltes Antragsformular
- Nachweise über das verringerte Einkommen
- Nachweis über die erhöhte Miete oder Belastung
- Nachweis über sonstige Änderungen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Gezahlt wird bei positivem Bescheid ab dem 1. des Monats, in dem der Erhöhungsantrag gestellt worden ist.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Hat sich die Miete oder Belastung rückwirkend um mehr als 15 Prozent erhöht, kann ein erhöhtes Wohngeld ggf. auch rückwirkend bewilligt werden, frühestens jedoch ab Beginn des laufenden Bewilligungszeitraumes.
Ausführliche Informationen stellt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat zur Verfügung:
Formulare
- Antrag auf Wohngeld (Lastenzuschuss) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
- Erläuterungen zum Antrag auf Wohngeld (Lastenzuschuss) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
- Antrag auf Wohngeld (Mietzuschuss) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
- Erläuterungen zum Antrag auf Wohngeld (Mietzuschuss) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
- Verdienstbescheinigung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
- Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
- Angaben zur Ermittlung der Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
- Entgeltliche Überlassung des Wohnraums an eine Dritte oder einen Dritten, insbesondere bei Untervermietung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - Niedersachsen
- Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss für Personen, die nicht nur vorübergehend in einem Heim wohnen
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Verfahrensablauf
In der Regel wird das erhöhte Wohngeld wieder für 12 Monate bewilligt.
Der Bewilligungszeitraum wird verkürzt, wenn zu erwarten ist, dass sich die für die Leistung von Wohngeld maßgeblichen Verhältnisse vor Ablauf von 12 Monaten verändern.
Voraussetzungen
Das Wohngeld wird auf Antrag neu bewilligt, wenn sich im laufenden Bewilligungszeitraum
- die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht,
- die zu berücksichtigende Miete oder Belastung um mehr als 15 Prozent erhöht oder
- sich das Gesamteinkommen um mehr als 15 Prozent verringert
und dies zu einem höheren Wohngeld führt.