Die Zollverwaltung überwacht den Verkehr mit Barmitteln und gleichgestellten Zahlungsmitteln über die Grenzen Deutschlands – sowohl zu Drittländern als auch zu Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Wenn Sie bei der Einreise nach Deutschland oder bei der Ausreise Barmittel und gleichgestellte Zahlungsmittel ab einem Gesamtwert von EUR 10.000 mit sich führen, müssen Sie Anmelde- beziehungsweise Anzeigepflichten beachten.
Reisen innerhalb der EU
Wenn Sie aus einem Mitgliedstaat der EU nach Deutschland einreisen oder aus Deutschland in einen Mitgliedstaat der EU ausreisen, müssen Sie mitgeführte Barmittel und gleichgestellte Zahlungsmittel im Gesamtwert von EUR 10.000 oder mehr den Kontrolleinheiten des Zolles mündlich anzeigen, falls Sie befragt werden. Auf Nachfrage der Zollbeamten, müssen Sie Art und Wert der Barmittel beziehungsweise der gleichgestellten Zahlungsmittel nennen. Sie sind auch verpflichtet, über deren Herkunft, den wirtschaftlich Berechtigten und den Verwendungszweck Auskunft zu geben.
Reisen außerhalb der EU
Wenn Sie mit Barmitteln im Gesamtwert von EUR 10.000 oder mehr aus einem Nicht-EU-Land nach Deutschland einreisen oder aus Deutschland in ein Nicht-EU-Land ausreisen, müssen Sie diesen Betrag bei der Ein- oder Ausreise unaufgefordert bei der zuständigen deutschen Zollstelle schriftlich anmelden.
Gleichgestellte Zahlungsmittel im Gesamtwert von EUR 10.000 oder mehr müssen Sie den Zollbediensteten auf Befragen mündlich anzeigen.
Was sind Barmittel und gleichgestellte Zahlungsmittel?
Als Barmittel gelten:
Als gleichgestellte Zahlungsmittel gelten:
Bundesministerium der Finanzen
So müssen Sie mit Barmitteln oder gleichgestellten Zahlungsmitteln im Gesamtwert von EUR 10.000 oder mehr bei einem Grenzübertritt umgehen:
Reisen innerhalb der EU
Reisen außerhalb der EU
Hinweis: Bei den Kontrollen darf das Beförderungsmittel und Ihr Gepäck überprüft werden. Wenn anzunehmen ist, dass Sie Barmittel oder gleichgestellte Zahlungsmittel unter Ihrer Kleidung mit sich führen, dürfen die Zollbediensteten Sie auch körperlich durchsuchen.
Sie reisen nach Deutschland ein oder aus Deutschland aus und führen Barmittel oder gleichgestellte Zahlungsmittel im Gesamtwert von EUR 10.000 oder mehr mit sich.
Unterlagen über:
keine
Die Anmeldung muss bei der Ein- oder Ausreise bei der zuständigen deutschen Zollstelle abgegeben werden.
Mindestens mehrere Minuten, höchstens mehrere Stunden, soweit keine Annahmegründe für Zusammenhänge zu Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung vorliegen.
Formular: ja
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: ja