Unternehmen, die in der Europäischen Union ansässig und am Zollgeschehen beteiligt sind, d.h. auch außerhalb des Europäischen Binnenmarktes tätig sind, können den Status eines Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (Authorised Economic Operator – AEO) beantragen.
Ein Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter besitzt einen speziellen Status, er gilt als besonders zuverlässig und vertrauenswürdig und kann dadurch Vergünstigungen bei sicherheitsrelevanten Zollkontrollen und/oder Vereinfachungen gemäß der Zollvorschriften in Anspruch nehmen.
Der Status kann in unterschiedlichen Varianten erteilt werden:
Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten können die folgenden Vergünstigungen gewährt werden:
Die gesetzlichen Bestimmungen zum Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) ergeben sich im Wesentlichen aus Art. 5a Zollkodex (ZK) und Art. 14a – Art. 14x Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO).
Die Zuständigkeit liegt bei der Kontaktstelle AEO in Nürnberg.
Diese ist für die gesamte mitgliedstaatsübergreifende Koordination des Bewilligungsverfahrens (Informations- und Konsultationsverfahren) zuständig und erteilt neben den örtlich zuständigen Hauptzollämtern auch allgemeine Informationen zum Thema.
Für den Antrag auf Erteilung des Status eines Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten liegt die Zuständigkeit beim jeweiligen Hauptzollamt.
Die folgenden Bewilligungsvoraussetzungen müssen erfüllt werden:
Es fallen für das Zertifizierungsverfahren keine Gebühren an.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Der Status eines Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten ist zeitlich nicht befristet.
Bitte benutzen Sie den Antrag auf der Internetseite des Zolls, den Sie online ausfüllen können. Alternativ können Sie den Vordruck 0390 benutzten und den Antrag auf dem Postweg stellen. Zusammen mit dem Antragsvordruck sollte stets auch der Fragenkatalog zur Selbstbewertung eingereicht werden.
Weitere Informationen zu Voraussetzungen zum Thema "Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO)" erhalten Sie auf den folgenden Internetseiten:
Bundesministerium der Finanzen