Abgabepflichtig ist, wer Abwasser einleitet. Entsprechend dem Grad der Verschmutzung des Wassers müssen Kommunen, große Gewerbebetriebe und Betreiber kleiner Kläranlagen (Anlagen, bei denen die Einleitmenge größer als 8 m³/Tag beträgt) die Abwasserabgabe entrichten. Die Abwasserabgabe wird durch einen schriftlichen Bescheid der zuständigen Stelle festgesetzt.
Mit dem Aufkommen aus der Abwasserabgabe werden Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässergüte gefördert.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Eine Überschreitung der festgesetzten Überwachungswerte führen zu einer Erhöhung der Abwasserabgabe.
AG Kommunenredaktion