Die Maßnahme dient der Förderung von Investitionen zur Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit durch bessere Produktions- und Arbeitsbedingungen und Erhöhung der betrieblichen Wertschöpfung. Dabei sind besondere Anforderungen im Bereich Verbraucher-, Umwelt-, oder Klimaschutz sowie Tierschutz zu erfüllen. Im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms können z.B. Investitionen in tiergerechte Ställe gefördert werden.
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Die Zuständigkeit liegt bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen keine Gebühren an.
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Der Förderantrag muss in digitaler Form eingereicht werden. Das Programm zum Herunterladen steht im Downloadbereich zur Verfügung.
Für die Antragstellung und die Abwicklung des Verfahrens bieten Beratungseinrichtungen Unterstützung an.