Wenn Sie in Deutschland als Fachtierärztin oder Fachtierarzt tätig sein wollen, brauchen Sie die Anerkennung zum Führen der Bezeichnung durch die zuständige Stelle.
Auch mit einem im Ausland erworbenen Weiterbildungsabschluss als Fachtierärztin oder Fachtierarzt können Sie in Deutschland einen Antrag auf Anerkennung stellen.
Die Zuständigkeit liegt bei der Tierärztekammer Niedersachsen.
In der Regel benötigen Sie folgende Unterlagen:
Alle Unterlagen müssen Sie in der Regel im Original oder als beglaubigte Kopie und in deutscher Sprache vorlegen. Sind die Unterlagen in einer anderen Sprache verfasst, benötigen Sie eventuell zusätzlich eine Übersetzung von einer öffentlich bestellten Übersetzerin oder einem öffentlich bestellten Übersetzer.
Es können weitere Unterlagen erforderlich sein. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen keine Fristen beachtet werden. Der Fristlauf beim Stellen des Antrages beginnt mit der Bestätigung der zuständigen Stelle, dass die benötigten Unterlagen vollständig vorliegen.
Die Service-Stellen des Netzwerks "Integration durch Qualifizierung" (IQ-Netzwerk) beraten und begleiten Sie gern vor, im und nach dem Anerkennungsverfahren.
Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt und Anerkennungs-Finder Deutschland