Die Mitarbeiter im Bauordnungsamt sind
Mo. bis Do. von 8.30 - 16.30 Uhr
Fr. von 8.30 - 13.00 Uhr
telefonisch oder per Mail erreichbar.
Die zuständige Stelle überwacht im Auftrag des Gesetzgebers das Einhalten des öffentlichen Baurechts. Daraus ergeben sich folgende Aufgaben:
Weitere Informationen erhalten Sie in den Leistungen:
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.