Wer
gewerbsmäßig für andere befördert, muss dies schriftlich bei der zuständigen Stelle anzeigen. Eine Lizenz ist nicht erforderlich. Auch die Änderung und Beendigung des Betriebs ist anzeigepflichtig.
Weitere Informationen:
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Es fallen keine Gebühren an.
Aufnahme, Änderung und Beendigung des Betriebs müssen innerhalb eines Monats angezeigt werden.
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr