Sie erhalten im Versicherungsfall eine stationäre Behandlung in einem Krankenhaus oder in einer Rehabilitationseinrichtung, wenn diese erforderlich ist. Sie wird voll- oder teilstationär erbracht. Sie erhalten dabei alle Leistungen, die für die Versorgung notwendig sind. Dazu zählen
Gesundheitsschäden, die eine besondere unfallmedizinische Behandlung erfordern, werden in besonderen Einrichtungen behandelt.
Unfallversicherungsträger sind:
Eine voll- oder teilstationäre Behandlung erfolgt, wenn das Behandlungsziel nicht anders erreicht werden kann.
Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger.
Es fallen keine Gebühren an.