Schwerbehinderte Menschen, die das Recht auf unentgeltliche Beförderung in Anspruch nehmen wollen, benötigen ein Beiblatt, das mit einer Wertmarke versehen ist. Die Wertmarke enthält ein bundeseinheitliches Hologramm. Auf die Wertmarke werden eingetragen das Jahr und der Monat, von dem an die Wertmarke gültig ist, sowie das Jahr und der Monat, in dem ihre Gültigkeit abläuft.
Das Beiblatt mit der Wertmarke wird auf Antrag von der zuständigen Stelle ausgestellt.
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie und dessen Außenstellen.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Beantragung des Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis kann formlos erfolgen.
Den Antrag auf Ausstellung eines Beiblattes mit unentgeltlicher Wertmarke kann online über das Schwerbehindertenportal LS-Online gestellt werden.