Als Ausbildende/r in einem anerkannten Ausbildungsberuf müssen Sie wesentliche inhaltliche Änderung eines bestehenden Ausbildungsvertrages der zuständigen Kammer melden. Die Änderungen werden in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen.
An die fachlich und örtlich zuständige Kammer:
Für die Eintragung sind folgende Angaben zu machen:
Die Meldung muss unverzüglich nach der Änderung des Ausbildungsvertrages erfolgen.
Für Änderungen der Ausbildungsdauer siehe:
Berufsausbildung: Abkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit