Im Berufsregister sind die persönlichen und beruflichen Daten der Pflichtmitglieder (Wirtschafsprüferinnen/Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüferinnen/vereidigte Buchprüfer; Wirtschaftsprüfungsgesellschaften/Buchprüfungsgesellschaften) gemäß § 38 Wirtschaftsprüferordnung (WPO) erfasst.
Im Berufsregister sind zu löschen
Die Zuständigkeit liegt bei der Wirtschaftsprüferkammer.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr