Die Bescheinigung zur Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen müssen Sie zusätzlich nach der Ausstellung von der zuständigen Stelle beglaubigen lassen und auf Ihrer Reise mitführen.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung