Tierversuche im Sinne des Tierschutzgesetzes sind alle Eingriffe und Behandlungen zu Versuchszwecken an Tieren oder am Erbgut von Tieren, wenn sie mit Schmerzen, Leiden oder Schäden für die Tiere verbunden sein können. Hier ist grundsätzlich eine Genehmigung erforderlich.
Bei den folgenden Versuchvorhaben ist eine Anzeige bei der zuständigen Stelle ausreichend:
Wenden Sie sich an das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Verwenden Sie bitte den Vordruck "Anzeige Vorhaben nach dem TierSchG".
Die Qualifikation des Personals ist nachzuweisen.
Es fallen keine Gebühren an.
Das Vorhaben ist mindestens 2 Wochen vor Beginn anzuzeigen.
Die Kenntnisnahme des/der Tierschutzbeauftragen ist erforderlich.