Sie können als Reisende oder Reisender Waren aus jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) abgabenfrei und ohne Zollformalitäten nach Deutschland mitbringen. Für bestimmte verbrauchsteuerpflichtige Waren gelten allerdings Richtmengen.
Die Richtmengen gelten nur, wenn die Waren von Ihnen als Privatperson persönlich befördert werden. Die Waren müssen außerdem für Ihren persönlichen Ge- oder Verbrauch bestimmt sein. Wenn Sie mehr als die genannten Mengen transportieren, besteht der Verdacht, dass Sie die Waren gewerblich verwenden wollen. Dieser Verdacht kann von Ihnen ausgeräumt werden, indem Sie nachweisen, dass Sie die mitgebrachten Waren zu privaten Zwecken verwenden.
Die Zuständigkeit liegt bei der entsprechen Zollstelle.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Überschreitung der Reisefreimengen:
Sofern Sie sich nicht sicher sind, ob die von Ihnen eingeführten Waren von den Mindestgrenzen gedeckt sind, wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Stelle. Falls Ihre mitgeführten Waren die genannten Richtwerte überschreiten, müssen Sie die entsprechende Verbrauchsteuer entrichten.
Sondergebiete:
Die folgenden Gebiete gehören nicht zum Zoll- und Steuergebiet der Europäischen Union. Es gelten die Bestimmungen für Einreisen aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten. Reisemitbringsel aus diesen Gebieten sind daher nur abgabenfrei, wenn sie innerhalb der Reisefreigrenzen für Waren aus Nicht-EU-Staaten eingeführt werden. Bei Überschreiten der Freigrenzen werden Zölle, Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Verbrauchsteuern erhoben:
Die folgenden Gebiete gehören nicht zum Steuergebiet der EU. Es gelten die Bestimmungen für Einreisen aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten. Bei Überschreiten der Freigrenzen werden Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Verbrauchsteuern erhoben:
Informations- und Wissensmanagement Zoll