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Jugendhilfeplanung & Frühe Hilfen

Das Jugendamt als Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe hat die Planungsverantwortung für Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien im Landkreis Hildesheim.

Die Aufgaben der Jugendhilfeplanung umfassen dabei insbesondere

1. die Planung und Mitwirkung an der Steuerung des örtlichen Jugendhifeangebotes nach dem Sozialgesetzbuch - Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) und

2. die Initiierung und Umsetzung von Maßnahmen nach dem Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) und damit einhergehend dem Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG).

Informationem zum Jugendhilfetag.    Aushang       Flyer

 

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Hier geht es zu: Qualitätsentwicklung nach § 79a SGB VIII 

Hier geht es zu: Kinder- und Jugendhilfetag

Verfügbare Dokumente der Jugendhilfeplanung