Ziel der Maßnahme „BMQ“ ist es, durch Wissenstransfer eine Erhöhung der fachlichen Qualifikationen zu erreichen und somit langfristig Arbeitsplätze in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum zu sichern und neue Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen.
Im Rahmen der PFEIL-Maßnahme „BMQ“ werden Lehrgänge, Workshops, Coaching sowie Exkursionen und Betriebsbesuche im Rahmen einer umfassenden Qualifizierungsmaßnahme, gefördert.
Die RL-BMQ-HB/NI sieht die folgenden Förderschwerpunkte vor:
Bildungsträger sollen die Teilnehmenden in Niedersachsen oder Bremen entsprechend den Förderschwerpunkten qualifizieren.
Die Zuständigkeit liegt bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Es fallen keine Gebühren an.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Der Förderantrag auf Gewährung einer Zuwendung für die Umsetzung von Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen der ELER-Maßnahme „BMQ“ sowie die dazugehörigen Anlagen werden auf Anforderung von der zuständigen Stelle zugemailt.
Mit einer Bewilligung eines Fördervorhabens wird grundsätzlich die ANBest-ELER für anwendbar erklärt. Abweichungen von der ANBest-ELER können individuell über den Zuwendungsbescheid verfügt werden, z. B. 25-jährige Zweckbindungsfristen in bestimmten Fördermaßnahmen des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz. Die ANBest-ELER kann über nachstehenden Link heruntergeladen werden:
Um eine Förderung erhalten zu können ist die Anerkennung als Bildungsträger i.S. der RL-BMQ-HB/NI sowie die Einreichung eines Förderantrages zwingend erforderlich. Der jeweilige Antrag wird von der zuständigen Stelle geprüft und im Ergebnis erfolgt eine Bewilligung oder Ablehnung des Antrages.
siehe Förderrichtlinie