Wenn Sie infolge einer Schädigung hilflos sind, können Sie eine monatliche Pflegezulage beantragen.
Hilflosigkeit wird zum Beispiel bei diesen als Schädigungsfolgen anerkannten Gesundheitsstörungen angenommen:
Für die Ermittlung der Hilflosigkeit und der Stufen der Pflegezulage gelten die in der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) aufgestellten Grundsätze.
Sie gelten als hilflos, wenn Sie für eine Reihe von häufig und regelmäßig wiederkehrenden Tätigkeiten zur Sicherung ihrer persönlichen Existenz dauerhaft fremde Hilfe brauchen.
Dies gilt auch, wenn:
oder
Wenn Sie infolge einer Schädigung hilflos sind, können Sie eine monatliche Pflegezulage beantragen.
Die Prüfung, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang eine schädigungsbedingte Hilflosigkeit vorliegt, erfolgt in der Regel im Wege einer versorgungsärztlichen Begutachtung (unter Umständen im Rahmen eines Hausbesuchs).
Keine
Gegen die gutachterliche Stellungnahme zur Ermittlung der Hilflosigkeit und der Stufe der Pflegezulage ist kein Widerspruch möglich.
Allerdings kann gegen den Bescheid der Behörde, welcher auch der gutachterlichen Stellungnahme beruht, innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Über den Widerspruch entscheidet die nächsthöhere Behörde, in der Regel das Landesversorgungsamt.
Wird die Entscheidung durch Widerspruchsbescheid ganz oder zum Teil bestätigt, kann vor dem Sozialgericht Klage erhoben werden.