Durch einen Ehevertrag können Sie den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft aufheben oder ändern. Hierzu lassen Sie sich bitte von einem Notar beraten. Der Notar muss Ihren Ehevertrag im gleichzeitigem Beisein beider Ehegatten beurkunden. Die vereinbarten Güterstände der Gütertrennung oder der Gütergemeinschaft oder deren Aufhebung können Sie im Güterrechtsregister eintragen lassen. Weiterhin können Sie die Berechtigung Ihres Ehegatten, Geschäfte mit Wirkung für Sie zu besorgen, beschränken oder ausschließen. Der Antrag ist von Ihnen und Ihrem Ehegatten in notariell beglaubigter Form zu stellen Die Eintragung ist erforderlich, damit andere Ihren Güterstand und die getroffenen Regelungen beachten.
Niedersächsisches Justizministerium
Wenn Sie einen Ehevertrag schließen möchten, wenden Sie sich bitte an einen Notar.
Notar oder Notarin
Sie haben einen Ehevertrag beim Notar geschlossen, weil Sie den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft aufheben oder ändern möchten. Eine Eintragung ihres gewählten Güterstandes kann erfolgen, wenn Sie
Keine
Nach Eingang der Anmeldung im zuständigen Amtsgericht ist grundsätzlich mit einer Bearbeitungsdauer von ca. 2 Wochen zu rechnen.
Keine
Gegen die Ablehnung einer nicht eintragungsfähigen Tatsache im Güterrechtsregister inst das Rechtsmittel der Beschwerde zulässig (§ 382 FamFG).