Ziel des Infektionsschutzes ist es, übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) verpflichtet Ärzte zu Meldungen von Erregern und nichtnamentliche Meldungen von Erregernachweisen. Man unterscheidet dabei namentliche Meldungen von Erregern und nichtnamentliche Meldungen von Erregernachweisen.
Namentlich benannte Erreger
Nicht namentlich benannte Erregernachweise:
Zudem müssen Ärzte außerdem melden:
Dies muss der Arzt an das Gesundheitsamt des Aufenthaltsorts der betroffenen Person melden. Ansprechpartner für die notwendigen Formulare sind die jeweils zuständigen Gesundheitsämter.
Das Infektionsschutzgesetz schreibt die Meldung von bestimmten Erregern durch Ärzte vor.
Die Zuständigkeit liegt beim Gesundheitsamt.