Die gemeinsame Sorge erklären
Nr. 99013005026000Leistungsbeschreibung
Eine Sorgeerklärung muss öffentlich beurkundet werden. Dies können Sie bei dem für Sie zuständigen Jugendamt oder gegen Gebühr bei einem Notar oder einer Notarin veranlassen. Sorgeerklärungen vermag im Streitfall nur das Familiengericht aufzuheben. Daher ist es ratsam, sich über die Rechte und Pflichten beraten zu lassen, die sich aus der Sorgeerklärung ergeben.
Die Anerkennung der Vaterschaft ist Voraussetzung für die gemeinsame Sorgeerklärung. Sofern noch nicht geschehen, können Sie die Vaterschaft und Sorge gemeinsam beim Jugendamt erklären.
An wen muss ich mich wenden?
Das örtlich zuständige Jugendamt
Termin Vereinbaren
Zuständigkeiten Beistandschaften/Beurkundungen
Die Beistandschaften für Bewohner aus Freden, Lamspringe, Leinebergland, Alfeld und Elze werden von folgenden Sachbearbeitern geführt.
Wählen sie den Anfangsbuchstaben des Nachnamen des Kindes aus:
A, C - J
Ba - Bi
Bj - Bz
K - Q
R + S
T - Z
Die Beistandschaften für Bewohner aus den übrigen Gemeinden und der Stadt Hildesheim werden von folgenden Sachbearbeitern geführt
Wählen sie den Anfangsbuchstaben des Nachnamen des Kindes aus:
Aa - An
Ao - Ar
As - Az
B
Ca - Cl
Cm - Cz
Da - De
Df - G
H - J
K - L
M-Ra
Rb - Str
Sa - Schnz
Sk - Str
Sts - Z
Diese Sachbearbeiter sitzen im Hauptgebäude des Landkreises Hildesheim, Bischof-Janssen-Str. 31.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass der Eltern
- Geburtsurkunde des Kindes, in der der Vater eingetragen ist oder Mutterpass bei vorgeburtlicher Sorgeerklärung
- Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung oder Gerichtsbeschluss über die Feststellung der Vaterschaft
Rechtsgrundlage
Verfahrensablauf
Für die Sorgeerklärung müssen Sie einen persönlichen Termin in dem für Sie örtlich zuständigen Jugendamt oder in einem Notariat vereinbaren:
- Soweit noch nicht geschehen, muss der Vater die Vaterschaft anerkennen
- Beide Elternteile müssen persönlich erscheinen, am besten zusammen.
- In dem Termin werden Sie über die Rechtsfolgen der Sorgerechtserklärung informiert. Diese wir Ihnen dann vorgelesen und von beiden Elternteilen unterschrieben.
- Beide Elternteile erhalten beglaubigte Abschriften der Urkunde ausgehändigt.
Voraussetzungen
- Die Eltern sind nicht miteinander verheiratet
- Die Vaterschaft ist wirksam anerkannt
- Das Kind braucht noch nicht geboren sein, es muss aber gezeugt sein
- Eine Gerichtsentscheidung zur elterlichen Sorge wurde bisher nicht getroffen
- Die Eltern müssen persönlich erscheinen
- Beide Eltern sprechen ausreichend Deutsch. Sollte dies nicht der Fall sein:
Jugendamt: Sollten Sie einen Dolmetscher benötigen, teilen Sie die gewünschte Sprache bitte bei der Terminvereinbarung mit.
Notar: Sollten Sie einen Dolmetscher benötigen, müssen Sie zum Termin einen Dolmetscher mitbringen. Diese Person benötigt ein gültiges Personaldokument und darf nicht mit den Eltern des Kindes verwandt oder verschwägert sein.
Welche Gebühren fallen an?
Jugendamt: Keine
Notar: ca. 80,- EUR zzgl. Auslagen
Welche Fristen muss ich beachten?
Das Kind muss noch minderjährig sein.
Bearbeitungsdauer
Der Termin dauert in der Regel zwischen 30 bis 60 Minuten. Die Urkunden werden im Termin direkt ausgehändigt.
Anträge / Formulare
Keine
Rechtsbehelf
Keine
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Justizministerium