Personalausweis Meldung
Nr. 99008001014000
Die Zuständigkeit für diese Aufgabe liegt nicht beim Landkreis, sondern bei der Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.
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Leistungsbeschreibung
Jede Bürger/jeder Bürger ist verpflichtet, das Abhandenkommen des Ausweises unverzüglich zu melden. Die zuständige Stelle ergibt sich aus dem Grund:
- Meldung wegen Diebstahl
- Meldung wegen Verlust
- Meldung wegen Wiederauffinden