Wohngeld Änderung
Nr. 99107023011000Weitergehende Informationen über Ihr Wohngeld
Hier geht es zum Proberechner Wohngeld:
https://ekol-asp.lecos.de/ekol/wgb/?LICENSEIDENTIFIER=hildesheim_kreis&renderer=responsive
Bei Fragen zu Ihrem Wohngeldanspruch nehmen Sie bitte Kontakt mit der für Sie zuständigen Sachbearbeiterin auf.
Bei Fragen stehen ihnen folgende Mitarbeitende zur Verfügung:
Für Personen, deren Nachname mit den Buchstaben D und S beginnt
Frau Monika Dahlem
407 - Amt für Familie
Wohngeld
05121-309-2621
05121 309 95 2621
Monika.Dahlem@landkreishildesheim.de
Für Personen, deren Nachname mit den Buchstaben B, G, H, N, U und X - Z beginnt
Frau Laura Helms
407 - Amt für Familie
Wohngeld
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
05121-309-2601
05121-309 95 2601
laura.helms@landkreishildesheim.de
Für Personen, deren Nachname mit den Buchstaben C, F, I, J, L, O, P, Q, R, V und W beginnt
Frau Marit Himstedt
407 - Amt für Familie
Wohngeld
Marie-Wagenknecht-Straße 3
DE-31134 Hildesheim
05121-309-2602
05121-309-952602
Marit.Himstedt@landkreishildesheim.de
Für Personen, deren Nachname mit den Buchstaben A, E, K, M und T beginnt
Frau Ulrike Wyciok
407 - Amt für Familie
Wohngeld
05121-309-2611
05121-309-952611
Ulrike.Wyciok@landkreishildesheim.de
Videoberatung
Darüber hinaus besteht hier die Möglichkeit einer Videoberatung. Sofern Sie diese wünschen, füllen Sie bitte das Formular aus. Sie erhalten in Kürze eine entsprechende Mail mit der Terminbestätigung des zuständigen Mitarbeitenden, sowie einen Link zum Starten der Videoberatung.
Eine Videoberatung ist hier nur während der allgemeinen Öffnungszeiten möglich.
Leistungsbeschreibung
Bei Veränderungen im laufenden Wohngeldbezug besteht in folgenden Fällen eine Mitteilungspflicht:
- wenn sich die Miete/Belastung (ohne Heizkosten) um mehr als 15 Prozent verringert,
- wenn das Einkommen der Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent steigt,
- wenn sich die Zahl der Haushaltsmitglieder verringert,
- wenn ein oder mehrere Haushaltsmitglieder Transferleistungen (ALG II, Sozialgeld, Grundsicherung) beantragen oder beziehen,
- beim Tod eines alleinstehenden Haushaltsmitgliedes (Meldung durch die Erben oder Betreuer).
Die Änderungen können zu einer Verringerung oder ggf. zu einem vollständigen Wegfall des Wohngelds führen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in dem/der die Antrag stellende Person ihren Wohnsitz hat.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweise zum geänderten Einkommen
- Nachweis zur geänderten Miete oder Belastung
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Veränderungen sind der zuständigen Stelle unverzüglich mitzuteilen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Ausführliche Informationen stellt das Bundesministerium des Innern und für Heimat zur Verfügung.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung