Party, Fete, Abi-Party
Wenn sie planen,
eine Schank - oder Speisewirtschaft mit Verzehr an Ort und Stelle zu eröffnen, dann benötigen Sie eine Gestattung von derjenigen Stadt-, Gemeinde- oder Samtgemeindeverwaltung, in der die Veranstaltung stattfinden soll.
- aus einem besonderen Anlaß ( z.B. Abi-Fete, Fußball-Pokalturnier)
- und nur vorübergehend
Auch die folgenden Stichworte sind in diesem Zusammenhang von Relevanz und zu beachten:
- evtl. Steuerpflicht, insbesondere Umsatz- und Gewerbesteuer
- GEMA-Bestimmungen bei Musikwiedergabe
- Vorschriften der Lebensmittelhygiene
- Jugendschutzbestimmungen
- bauordnungsrechtliche Genehmigung bei mehr als 100 Veranstaltungsbesuchern
Stichwort Dienststelle Ansprechpartner Antrag gemäß § 12 GastG für vorübergehenden Ausschank und Gewerbeanmeldung jeweilige Gemeindeverwaltung im Landkreis Ordnungsamt
GewerbeabteilungSteuerpflicht, insbesondere Umsatz- und Gewerbesteuer Finanzamt Hildesheim Tel: 0 51 21 - 30 20
Fax: 0 51 21 - 30 24 80urheberrechtliche Meldepflicht bei Musikwiedergabe GEMA Bezirksdirektion Hannover
Tel: 05 11 - 28 38 -0
Fax: 05 11 - 81 74 10Vorschriften der Lebensmittelhygiene Landkreis Hildesheim
Fachdienst 203Lebensmittelkontrolleur
Tel: 0 51 21 - 30 90
Fax: 0 51 21 - 30 93 02Jugendschutzbestimmungen Landkreis Hildesheim
Fachdienst 305Herr Bange
Tel: 0 51 21 - 30 96 84
Fax: 0 51 21 - 30 96 75