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Virtuelles Bauamt

Der direkte Weg zur Bauplattform

Die beiden folgenden Links führen Sie direkt zur Bauplattform.
Mit der zuerst genannten Internetseite gelangen Sie direkt zur digitalen Bauakte. Diese Seite können Sie als Favorit hinterlegen, so dass Sie jederzeit einen schnellen Zugang zu Ihren Baugenehmigungsverfahren erhalten.

Ferner können Sie mit der zweiten aufgelisteten Internetseite testen, ob Ihr Rechner für die Nutzung der digitalen Bauakte geeignet ist. Wenn Sie diese anklicken, wird der Rechner automatisch überprüft und Sie erhalten zudem wichtige Hinweise zu Popup-Blocker und dem Thema ‚Vertrauenswürdige Site’. Der Test ist auch sinnvoll, wenn Sie einen neuen oder anderen Rechner verwenden möchten.

  • Direkt zur digitalen Bauakte (conject AG München)
  • Rechnertest für das digitale Baugenehmigungsverfahren (Systemcheck)

     Verfahren ohne digitale Signatur

    Für die meisten Verfahren bieten wir Ihnen zunächst an, einen Antrag ohne Nutzung der digitalen Signatur zu stellen (voraussichtlich erst ab 2012 wird es mit der digitalen Signatur möglich sein).

    Als Bauherr/in erteilen Sie Ihrem Entwurfsverfasser die Vollmacht, alle relevanten Unterlagen direkt über das Internet bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Ihr Entwurfsverfasser schickt dann das nachfolgende Formular per Telefax an die Nr. 05121-3094939 (für die Teilnahme am Online-Verfahren bitte ausschließlich diese Fax-Nr. benutzen):



    Nachdem die Mitteilung eingegangen ist, wird anschließend eine „digitale Akte“ im Internet eröffnet, auf die alle Beteiligten (Entwurfsverfasser, Gemeinden, ggf. weitere Fachbehörden und auf Wunsch auch der Bauherr selbst, sofern dieser eine E-Mail-Adresse angegeben hat) Zugriff erhalten. Über die Eröffnung der elektronischen Akte werden alle Beteiligten per Mail informiert und erhalten einen Zugangscode zur Bauplattform. Dort muss sich jeder Benutzer zuvor einmalig registrieren lassen. Wie das funktioniert können Sie in der Anleitung zur Registrierung nachlesen.

  • Der Entwurfsverfasser kann nun die notwendigen Bauvorlagen im Internet ablegen. Dort kann auch jederzeit durch alle Beteiligten Einblick in die Unterlagen genommen werden. Der Entwurfsverfasser benachrichtigt die Baubehörde per Mail, sobald er alle Unterlagen vollständig eingestellt hat. Damit ist der Antrag zur Bearbeitung freigegeben.

    Nach Abschluss der Bearbeitung des Antrags durch die Behörden erhalten der Entwurfsverfasser und auch der Bauherr Nachricht, dass dem Bauvorhaben keine rechtlichen Hindernisse im Wege stehen und die Baugenehmigung wird in die Plattform eingestellt bzw. übersandt.

    Wenn Sie weitere Informationen benötigen, können Sie diese im ausführlicheren Handbuch zur Teilnahme am digitalen Verfahren nachlesen. 

Weitere Anleitungen und Hinweise

Leitfäden als PDF Downloads:

  • Handbuch für Entwurfsverfasser
  • Handbuch für beteiligte Behörden
  • Anleitung für das Registrieren der Bauplattform für Entwurfsverfasser
  • Anleitung für das Registrieren der Bauplattform für beteiligte Behörden
  • Hinweise zur Dokumentenbezeichnung

    Wie erzeuge ich ein PDF?

    In der Regel verfügen die meisten gängigen CAD-/Zeichenprogramme über Routinen, um aus ihren Dateien PDF-Dokumente zu erzeugen.
    Ansonsten stehen verschiedene Freeware-Programme zur PDF- Erzeugung zur Verfügung. Als sehr praktikabel hat sich hier bspw. FreePDF dargestellt, das kostenlos im Internet heruntergeladen werden kann.

    Dokumente lassen sich damit wie folgt in ein PDF umwandeln:

    Dokument öffnen

    1. Drucken
    2. Als Drucker FreePDF o.ä. auswählen
    3. Dokument wird in ein PDF umgewandelt


    Zum Öffnen, Lesen und Drucken von PDF-Dateien benötigen Sie das Programm „Adobe Reader“.

    Sollte dieses Programm noch nicht auf Ihrem PC installiert sein, können Sie es unter folgendem Link bei der Firma Adobe® herunterladen: http://get.adobe.com/de/reader/ .
    Die Firma Adobe® stellt Ihnen das Programm kostenfrei zur Verfügung.

    Formulare für das digitale Baugenehmigungsverfahren

    Formular für die digitale Antragstellung:  

    Weitere Formulare für das Bauantragsverfahren finden Sie auf unserer Formularseite.

    Das digitale Baugenehmigungsverfahren auf einen Blick

     
     
    Für den erfahrenen Anwender
         
      Schritt für Schritt
     
     
     

    Kein Ergebnis gefunden.

     Ich bin als Entwurfsverfasser in der Bauplattform registriert
     

    Kein Ergebnis gefunden.

     die unterschriebene Vollmacht des Bauherrn zum digitalen Verfahren liegt vor
     
     

    Kein Ergebnis gefunden.

     und ist von mir unterschrieben als Fax an die Bauaufsichtsbehörde versendet.
     
     

    Kein Ergebnis gefunden.

     Der Projektraum wurde durch die Bauaufsichtsbehörde angelegt 
     und ich wurde per E-Mail zu dem Vorgang eingeladen
     
     

    Kein Ergebnis gefunden.

     Alle Bauvorlagen inkl. des Bauantragvordrucks:
     

    Kein Ergebnis gefunden.

         - tragen die richtige Bezeichnung
     

    Kein Ergebnis gefunden.

         - liegen im pdf-Format vor
     

    Kein Ergebnis gefunden.

         - und sind in den Projektraum hochgeladen.
     
     

    Kein Ergebnis gefunden.

     Die Bauaufsicht wurde von mir per Konversation im Projektraum über
     die Vollständigkeit meiner Unterlagen informiert.
         
         

    Das digitale Baugenehmigungsverfahren

    Mit dem virtuellen Bauamt ITeBAU bieten wir Ihnen die Möglichkeit, in wenigen Schritten komfortabel Ihren Bauantrag zu stellen und die Baugenehmigung online zu erhalten. Die Voraussetzung, mit der internetbasierten Bauplattform zu arbeiten, ist ein Internetanschluss und eine E-Mail-Adresse; später kommt noch eine Signaturkarte hinzu.

    Und so läuft das Verfahren ab:

    • Der Entwurfsverfasser entscheidet sich zusammen mit dem Bauherrn für das digitale Verfahren. Dann faxt er entweder eine Bevollmächtigung an die Bauaufsichtsbehörde oder er nutzt die Vorteile der digitalen Signatur (letzteres noch nicht eingeführt).
    • Die Bauaufsichtsbehörde richtet einen Projektraum (digitale Bauakte) ein; der Entwurfsverfasser erhält per Mail eine Einladung in den Projektraum.
    • Der Entwurfsverfasser meldet sich im Internet an der Bauplattform an und hat so die Möglichkeit, auf den Projektraum zuzugreifen. Er lädt die Bauvorlagen in die Plattform und benachrichtigt die Bauaufsichtsbehörde, sofern die Bauvorlagen nicht bereits über Formulare online ausgefüllt und eingereicht wurden (letzteres noch nicht möglich).
    • Die Bauaufsichtsbehörde bearbeitet den Bauantrag und stellt sämtlichen Schriftverkehr und später die Baugenehmigung in den Projektraum.
    • Der Entwurfsverfasser erhält über neu in den Projektraum eingestellte Dokumente jeweils eine Benachrichtigung per Mail und kann die Dokumente im Projektraum einsehen oder herunterladen.

    Ihre Vorteile:

    • Verfahrensbeschleunigung durch Wegfall der Transportzeiten
    • Einreichen digitaler Pläne (keine Druck- und Portokosten)
    • Telefonkonferenz/Beratung mit der Baubehörde (Wegfall der Wege)
    • Kurzfristiges Nachreichen geänderter Unterlagen
    • Digitale Genehmigung und Pläne zur medienbruchfreien Weiterbearbeitung
    • Verfahrenstransparenz, Auskünfte zum aktuellen Sachstand

    Vor der Benutzung der Internetplattform sollte jeder Benutzer einmalig die Systemvoraussetzungen prüfen.  

    Sollten Sie bei der erstmaligen digitalen Antragstellung weitere Unterstützung wünschen, so wenden Sie sich bitte direkt an die ITEBO.