Bauvorhaben (Zulässigkeit)
Planungsrechtliche Beratung von Bauinteressenten bei Fragen zur Realisierung von Bauvorhaben:
Die grundsätzliche Bebaubarkeit eines Baugrundstücks regelt sich nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB). Es werden dabei folgende Möglichkeiten unterschieden:
- im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes - § 30 BauGB -
- im Zusammenhang bebauter Ortsteile - § 34 BauGB -
- im Außenbereich - § 35 BauGB -
Kontakt zum Bauordnungsamt
Bauordnungsamt
Die Sprechzeiten gelten
montags
von 8.30 bis 12:30 Uhr und
von 13 bis 15 Uhr sowie
donnerstags
von 8:30 bis 12:30 Uhr und
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(sowie nach Vereinbarung bis 18.00 Uhr)