Bauvorhaben (Zulässigkeit)
Planungsrechtliche Beratung von Bauinteressenten bei Fragen zur Realisierung von Bauvorhaben:
Die grundsätzliche Bebaubarkeit eines Baugrundstücks regelt sich nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB). Es werden dabei folgende Möglichkeiten unterschieden:
- im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes - § 30 BauGB -
- im Zusammenhang bebauter Ortsteile - § 34 BauGB -
- im Außenbereich - § 35 BauGB -
Kontakt zum Bauordnungsamt
Bauordnungsamt
Die Mitarbeiter im Bauordnungsamt sind montags
von 8.30 bis 12:30 Uhr und
von 13 bis 15 Uhr sowie
donnerstags
von 10 bis 12:30 Uhr und
von 14 bis 16:30 Uhr
telefonisch oder per Mail erreichbar.