Beurkundungen
Beurkundungen
Im Amt 407 -Amt für Familie - können Sie folgende Urkunden aufnehmen lassen:
- Vaterschaftsanerkennung und die erforderliche Zustimmung (auch vorgeburtlich möglich)
- Erklärungen zur Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge (auch vorgeburtlich möglich)
- Unterhaltsurkunden
Die vorgenannten Beurkundungen können durch die Urkundsbeamten des Amtes 407 - Amt für Familie- vorgenommen werden. Sie sind kostenlos.
Die Beurkundungen werden während der üblichen Öffnungszeiten der Kreisverwaltung durchgeführt.
Beurkunden und Beratungen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Zuständigkeiten Beistandschaften/Beurkundungen
Die Beistandschaften für Bewohner aus Freden, Lamspringe, Leinebergland, Alfeld und Elze werden von folgenden Sachbearbeitern geführt.
Wählen sie den Anfangsbuchstaben des Nachnamen des Kindes aus:
A, C - J
Ba - Bi
Bj - Bz
K - Q
R + S
T - Z
Die Beistandschaften für Bewohner aus den übrigen Gemeinden und der Stadt Hildesheim werden von folgenden Sachbearbeitern geführt
Wählen sie den Anfangsbuchstaben des Nachnamen des Kindes aus:
Aa - An
Ao - Ar
As - Az
B
Ca - Cl
Cm - Cz
Da - De
Df - G
H - J
K - L
M-Ra
Rb - Str
Sa - Schnz
Sk - Str
Sts - Z
Diese Sachbearbeiter sitzen im Hauptgebäude des Landkreises Hildesheim, Bischof-Janssen-Str. 31.
Jahresberichte
Berichte über die Tätigkeit des Amtes 407 können Sie hier einsehen.
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