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Beurkundungen

Beurkundungen

Im Amt 407 -Amt für Familie - können Sie folgende Urkunden aufnehmen lassen:

  • Vaterschaftsanerkennung und die erforderliche Zustimmung (auch vorgeburtlich möglich)
  • Erklärungen zur Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge (auch vorgeburtlich möglich)
  • Unterhaltsurkunden

Die vorgenannten Beurkundungen können durch die Urkundsbeamten des Amtes 407  - Amt für Familie- vorgenommen werden. Sie sind kostenlos.

Die Beurkundungen werden während der üblichen Öffnungszeiten der Kreisverwaltung durchgeführt.

Beurkunden und Beratungen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Zuständigkeiten Beistandschaften/Beurkundungen

Die Beistandschaften für Bewohner aus Freden, Lamspringe, Leinebergland, Alfeld und Elze werden von folgenden Sachbearbeitern geführt.

Wählen sie den Anfangsbuchstaben des Nachnamen des Kindes aus:

A, C - J
Ba - Bi

Bj - Bz
K - Q
R + S
T - Z

Die Beistandschaften für Bewohner aus den übrigen Gemeinden und der Stadt Hildesheim  werden von folgenden Sachbearbeitern geführt

Wählen sie den Anfangsbuchstaben des Nachnamen des Kindes aus:

Aa - An
Ao - Ar
As - Az
B
Ca - Cl
Cm - Cz
Da - De
Df - G
H - J
K - L
M-Ra
Rb - Str
Sa - Schnz
Sk - Str
Sts - Z

Diese Sachbearbeiter sitzen im Hauptgebäude des Landkreises Hildesheim, Bischof-Janssen-Str. 31.

Jahresberichte

Berichte über die Tätigkeit des Amtes 407 können Sie hier einsehen.

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