Winterdienst im Gebiet der Stadt Alfeld (Leine)
Die Stadt führt die Straßenreinigung -Winterdienst- der öffentlichen Straße, Wege und Plätze innerhalb der geschlossenen Ortslage einschließlich der Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen in der Kernstadt Alfeld und in den Ortsteilen als öffentliche Einrichtung durch
Welche Gebühren fallen an?
Für die Winterdienst im Bereich der Öffentlichen Einrichtung fallen pro laufenden Meter folgende Gebühren an: 0,63 € / lfd. m (Stand: 01.01.2018).
Ansprechpartner
Für die Gebührenerhebung ist das Steueramt der Stadt Alfeld (Leine) zuständig. Die zuständigen Mitarbeiter (getrennt nach Ihrem Wohnsitz im Stadtgebiet oder auf den Ortsteilen) finden Sie anbei.