Allgemeine Hinweise
Folgende Dinge sollten Sie nach einer Eheschließung beachten:
- Personalausweis / Reisepass
- Die Papiere müssen komplett neu beantragt werden. Eine Änderung auf den neuen Namen ist nicht möglich. Sie benötigen je Antrag ein neues Lichtbild und die Heiratsurkunde. Die Papiere können auch schon vor der Eheschließung beantragt werden. Dann benötigen Sie zusätzlich eine Bescheinigung des Standesamtes über die Anmeldung zur Eheschließung, aus der Tag der Eheschließung und der Ehename hervorgehen.
- Einwohnermeldeamt
- Eine Mitteilung über die Eheschließung an das Einwohnermeldeamt ist nicht nötig, wenn die Ehe in Deutschland geschlossen wurde. Das wird vom Standesamt erledigt.
- Kraftfahrzeugschein
- Bei einer Änderung des Namens wird unter Vorlage des Kfz.-Scheines und der Heiratsurkunde, bzw. des bereits auf den neuen Namen ausgestellten Personalausweises beim Straßenverkehrsamt ein neuer Kfz.-Schein ausgestellt.
- Lohnsteuerkarte
- Nach der Eheschließung müssen die Lohnsteuerkarten geändert werden. Die Änderung wird ab Eheschließungsdatum vorgenommen. Sie benötigen beide Lohnsteuerkarten zur Vorlage beim Steueramt.
- Fernsehen / Rundfunk
- Bitte informieren Sie die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) von der Änderung des Namens, wenn das "GEZ-Konto" auf Ihren Namen angemeldet ist.
- Führerschein
- Eine Änderung des Namens im Führerschein ist nicht notwendig.
- Außerdem sollten Sie
- Ihre Bank,
- Ihre Versicherungen,
- Ihren Arbeitgeber
- und Anderen, bei denen Ihr Name registriert ist, über die Namensänderung informieren.