Beschreibung

Die Stadt Alfeld (Leine) erhebt für die im Stadtgebiet gemeldeten Gewerbebetriebe Steuern auf den vom Finanzamt festgestellten Gewerbeertrag.
Hinweis:
In Angelegenheiten, die den festgesetzten Messbetrag betreffen, wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Finanzamt.

Gebühren

Der in der Haushaltssatzung der Stadt festgelegte Hebesatz wird mit dem vom Finanzamt festgesetzten Messbetrag multipliziert.
Der Hebesatz beträgt zur Zeit 400 v.H.