Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister kann im Bürgeramt beantragt werden.
Daneben ist eine Beantragung über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz möglich. Hierfür folgen Sie bitte folgendem Link.

In gewerberechtlichen Angelegenheiten wird oft ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister benötigt. Bei dem Auszug unterscheidet man 2 Arten.

  • Belegart 1 : Der Auszug aus dem Register wird Ihnen nach Ausstellung direkt nach Hause geschickt.
  • Belegart 9 : Der Auszug geht von der Ausstellungsbehörde in Bonn direkt an die von Ihnen genannte Behörde.

Hinweis:

Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister wird beim Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt. Die Bearbeitungzeit beträgt ca. 1-3 Wochen.

Gebühren

13,00 €

Benötigte Unterlagen

Bei der Beantragung der Belegart 9 benötigen wir die genaue Anschrift der Behörde sowie einen Verwendungszweck (z.B. Aktenzeichen). Die Beantragung kann nur persönlich (oder durch eine von Ihnen beauftragte Person) vorgenommen werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.